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Am 6. Juli 2004 trat die Verordnung über die Organisation der öffentlichen Schulen in Kraft. Sie umschreibt mögliche Massnahmen betreffend Schülerinnen und Schüler, die vorsätzlich gegen ihre Pflichten verstossen.
Dieser Leitfaden befasst sich mit der Massnahme eines zeitweisen Ausschlusses vom Unterrichtsbesuch auf der Sekundarstufe I. Die Erläuterungen sollen den Lehrpersonen und Schulleitungen aber auch den Inspektoraten dienlich sein für eine gesetzeskonforme Anwendung eines zeitweisen Ausschlusses von Schülerinnen und Schülern vom Unterrichtsbesuch. Sie enthalten Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen sowie Empfehlungen für die korrekte Umsetzung.
Der Leitfaden gibt Lehrpersonen und Schulleitung auf der Sekundarstufe I eine Orientierung im Rahmen des zweitweisen Ausschlusses vom Unterrichtsbesuch. Insbesonders auch mit der Checkliste auf den Seiten 14 bis 16. Er entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Schulamt und dem Amt für Soziale Dienste. Diese Zusammenarbeit ist wichtig, weil für ausserschulische Massnahmen der Kinder- und Jugenddienst (KJD) vom Amt für Soziale Dienste zuständig ist. Die Time-out Schule FL ist seither die Anlaufstation für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, bei denen eine Auszeit vom regulären Unterricht als wichtig erachtet wird.
Den Leitfaden finden Sie unter > Time-out > Downloads.
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